Rechnungen empfangen, versenden, fertig.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen annehmen können. Das HGK-E-Rechnungsportal erledigt das für Sie, ohne neue Software und ohne Systemwechsel. Wer möchte, lässt sich den Rest abnehmen: Der Kümmerer-Service der HGK sortiert und klickt für Sie.
Zwei Mails, zwei E-Rechnungen. Erkennen Sie beide?
Die erste vom Getränkelieferanten sieht aus wie Zeichensalat. Die zweite von der Wäscherei sieht aus wie eine normale PDF. Beide sind E-Rechnungen, und beide müssen Sie annehmen.
Was machen Sie damit?
<Betrag>89,40</Betrag> … reiner Code, kein Mensch liest das gern.
Sieht normal aus, trägt aber unsichtbare Rechnungsdaten im Anhang. Das Format heißt ZUGFeRD.
Der Empfang ist längst Pflicht. Das Versenden kommt 2027.
Es betrifft nicht nur Warenrechnungen Ihrer Lieferanten. Auch alles, was Geschäftskunden bei Ihnen bezahlen, zählt: die Übernachtung des Geschäftsreisenden, das Firmen-Mittagessen, die Veranstaltung in Ihrer Location.
Empfangen
Sie müssen E-Rechnungen annehmen können. Ablehnen oder ignorieren geht nicht. Ihr Lieferant darf nur dann noch PDF schicken, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.
Versenden ab 800.000 €
Liegt Ihr Umsatz über 800.000 €, müssen Sie E-Rechnungen schon ab 2027 verschicken.
Versenden darunter
Alle übrigen Betriebe folgen ein Jahr später, mit Umsatz unter 800.000 €.
Meldesystem
Das Umsatzsteuer-Meldesystem startet. B2B-Rechnungen gehen dann digital direkt an die Finanzbehörde. Die E-Rechnung ist dafür die Grundlage.
Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen unter 250 € sind von der Pflicht ausgenommen. Alles darüber nicht.
PDF ist fürs Auge. E-Rechnung ist für den Computer.
Ein Foto Ihrer Rechnung
Sie können es lesen, der Computer nicht. Jemand muss die Werte von Hand übernehmen, meistens Ihre Buchhaltung. Das kostet Zeit und führt zu Tippfehlern.
Die Daten selbst
Betrag, IBAN, Lieferdatum, Positionen und Steuern wandern automatisch in Ihre Buchhaltung. Niemand tippt etwas ab.
| Heute | Mit E-Rechnung |
|---|---|
| Rechnung ausdrucken und abheften | Datei landet im System, kein Drucker, kein Ordner |
| Zahlen von Hand in die Buchhaltung übernehmen | Beträge wandern automatisch ins führende System |
| Rechnung im Aktenordner suchen | Volltextsuche, gefunden in 3 Sekunden |
| 10 Jahre in Papierform aufbewahren | Digital archiviert, revisionssicher, ohne Stauraum |
| Ausgangsrechnung als PDF verschicken | Automatisch als E-Rechnung im richtigen Format |
Die HGK übersetzt für Sie, in beide Richtungen.
Kein IT-Projekt, keine neue Software, kein Systemwechsel. Das Portal läuft in der Cloud und sitzt zwischen Ihnen und Ihren Geschäftspartnern.
Die E-Rechnung landet direkt in Ihrem System, bereit zur Zahlung.
Egal in welchem Format Sie anliefern: Heraus kommt immer eine gesetzeskonforme E-Rechnung.
Klicks, wenn Sie es so wollen: Service statt Software - Wir kümmern uns
Die Bedienung ist so einfach wie Ihr E-Mail-Postfach. Sie müssen aber gar nicht rein. Der Kümmerer-Service nimmt Ihnen das Sortieren ab. Reinschauen können Sie trotzdem jederzeit.
Rechtssicher
Erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, nach EN 16931 und europäischen Standards.
Datensicher
Server in Deutschland, DSGVO-konform, moderne Verschlüsselung.
Schnell startklar
Onboarding und Support sind enthalten. Schulungen brauchen Sie nicht.
Flexibel
Ihre bestehenden Systeme bleiben, wie sie sind.
Bis 31.03.2027 zahlen Sie nichts. Danach zahlen Sie pro Rechnung.
Die Preise gelten pro Betriebsstätte und Abrechnungsperiode. Der Rechnungspreis ist gestaffelt: je mehr Rechnungen, desto näher am unteren Wert.
Exklusive Mitglieder-Konditionen
- Rechnungseingang bis 31.03.2027 kostenfrei
- HGK-BackOffice-Nutzer kostenfrei
- Rechnungen von HGK-Lieferpartnern (ZR) kostenfrei
- Externe Rechnungen ohne HGK-Bezug 0,39 – 0,29 € / Rechnung*
- Rechnungsausgang 0,39 – 0,29 € / Rechnung*
- Onboarding & Kümmerer-Service 9,99 € / Monat
- Umsatzsteuermeldesystem** kostenfrei
Für externe Unternehmen
- Pro Rechnung 0,39 – 0,29 €
- Grundgebühr 19,99 € / Monat
- Mindestlaufzeit 12 Monate
- Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende
* Staffelpreis nach Rechnungsvolumen. ** Nach Einführung durch den Gesetzgeber.
Wichtig: Die Gratisphase endet am 31.03.2027. Wer sich anmeldet, bindet sich für mindestens zwölf Monate. Rechnen Sie also vorher kurz durch, wie viele Rechnungen pro Betriebsstätte bei Ihnen anfallen.
Drei Schritte, und Sie sind dabei.
Bei jedem Schritt ist jemand für Sie da.
Melden.
Eine kurze E-Mail genügt. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.
5 MinutenBuchen.
Sie unterzeichnen und schicken der HGK 5 Beispielrechnungen. Mehr braucht es nicht.
10 MinutenStarten.
Sie sind bereit für alle heutigen und künftigen E-Rechnungsanforderungen.
14 TageNoch Fragen?
Schreiben Sie oder buchen Sie einen Termin. Was hier nicht steht, wird persönlich beantwortet.
Muss ich eine E-Rechnung wirklich annehmen?
Ja, seit dem 1. Januar 2025. Wenn Ihnen jemand eine E-Rechnung schickt, dürfen Sie sie nicht ablehnen oder ignorieren.
Darf mein Lieferant mir noch PDF-Rechnungen schicken?
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Sonst gilt schon jetzt die E-Rechnung. Der Übergang läuft noch kurz.
Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen versenden?
Mit mehr als 800.000 € Umsatz ab 2027, mit weniger ab 2028.
Brauche ich neue Software oder IT-Kenntnisse?
Nein. Kein IT-Projekt, kein Systemwechsel. Ihre bestehenden Systeme bleiben, das Portal übersetzt dazwischen. Und wenn Sie das Portal gar nicht öffnen wollen, übernimmt der Kümmerer-Service.
Was kostet das?
Bis 31.03.2027 nichts. Danach 0,39 € bis 0,29 € pro Rechnung plus 9,99 € im Monat für Onboarding und Kümmerer-Service (Mitglieder) beziehungsweise 19,99 € Grundgebühr (Externe). Alle Details stehen im Preisabschnitt.
Wo liegen meine Daten?
Auf Servern in Deutschland, DSGVO-konform und verschlüsselt.
Wie lange bin ich gebunden?
Mindestens 12 Monate. Danach können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Melden Sie sich gern. Sie erhalten ein Angebot, und Sie entscheiden in Ruhe.
Angebot per E-Mail anfragen →Yorckstraße 3
30161 Hannover Zum Portalwww.hgk-erechnung.de →
